Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Töpfern in der Werkstatt
1. Töpfern
Die Öffnungszeiten der Werkstatt sind am Montag, 19.00-21.30 Uhr, Dienstag, 19.00 bis 21.30 Uhr und Mittwoch, 19.00 – 21.30 Uhr. Die Betreuung informiert zum Voraus über allfällige Änderungen und Schliessungen während den Ferien. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer geben ihre Adresse und Telefonnummer an, damit sie per Kurznachricht informiert werden können.
Die Töpferei stellt sämtliches Material wie Ton, Werkzeug und Glasuren zur Verfügung.
Sämtliche entstandenen Werke Stücke müssen gekennzeichnet sein.
2. Preise
Pro Töpferabend wird ein Betrag von CHF 20.- verrechnet. Roh- und Glasurbrand werden separat belastet.
Die Preise werden grundsätzlich nach Grösse und anhand der Brennliste der Töpferei berechnet.
- Für den Rohbrand (960°) gilt ein Pauschalpreis von CHF 85.- pro Brand, d.h. wenn die Verrechnung einzelner Stücke mehr kosten würde, wird nur der Pauschalpreis verrechnet.
- Für den Nieder-Glasurbrand (1020-1050°) gilt ein Pauschalpreis von CHF 175.- pro Brand, d.h. wenn die Verrechnung einzelner Stücke mehr kosten würde, wird nur der Pauschalpreis verrechnet.
- Für den Glasur-Hochbrand (1200° – 1250°) gilt ein Pauschalpreis von CHF 205.- pro Brand, d.h. wenn die Verrechnung einzelner Stücke mehr kosten würde, wird nur der Pauschalpreis verrechnet.
3. Haftung
Für beim Trocknen oder Brennen entstandene Risse oder Verformungen wird keine Haftung seitens der Töpferei übernommen. Bei Laufspuren der Glasur auf die Brennplatte kann von Seiten der Töpferei Entschädigung verlangt werden. Beim Brennen entstandene Schäden am Ofen und/oder den Ofenplatten durch falsche Verwendung von Ton, Glasur oder falsche Angaben zur Brenntemperatur wird Schadenersatz gefordert. Alle Teilnehmer und/oder Teilnehmerinnen müssen haftpflichtversichert sein.
4. Zahlung
Bezahlt werden kann bar, per Überweisung oder per TWINT. Der Betrag ist fällig bei Aushändigung der Rechnung.