Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Brennservice

1. Brennservice

Wir offerieren Brennservice für die zu Hause entstandenen Werke aus Ton oder Porzellan. Die Ware für den Roh- und/oder Glasurbrand wird in die Töpferei gebracht und danach wieder abgeholt. Angaben über den Brennbereich der Ton- oder Porzellanmasse sind zwingend erforderlich. Dies kann schriftlich oder mit Bild der technischen Daten des Tons geschehen. Sie hinterlassen ihre Adresse und Telefonnummer beim Überbringen der Ware. Sämtliche Stücke müssen gekennzeichnet sein.

2. Preise

Es bestehen drei Arten der Verrechnung:
Rohbrand (960°) – Glasur-Niederbrand (1020-1050°) – Glasur-Hochbrand (1200° – 1250°).

Die Preise werden grundsätzlich nach Grösse und anhand der Brennliste der Töpferei berechnet.

  • Für den Rohbrand gilt ein Pauschalpreis von CHF 85.- pro Brand, d.h. wenn die Verrechnung einzelner Stücke mehr kosten würde, wird nur der Pauschalpreis verrechnet.
  • Für den Nieder-Glasurbrand gilt ein Pauschalpreis von CHF 175.- pro Brand, d.h. wenn die Verrechnung einzelner Stücke mehr kosten würde, wird nur der Pauschalpreis verrechnet.
  • Für den Glasur-Hochbrand gilt ein Pauschalpreis von CHF 205.- pro Brand, d.h. wenn die Verrechnung einzelner Stücke mehr kosten würde, wird nur der Pauschalpreis verrechnet.
  • Falls in der Töpferei glasiert wird, wird pro Abend zusätzlich CHF 20.00 verrechnet.
3. Haftung

Für beim Transport entstandene Schäden haftet der Überbinger oder die Überbringerin selber. Für beim Trocknen oder Brennen entstandene Risse oder Verformungen wird keine Haftung seitens der Töpferei übernommen. Bei Laufspuren der Glasur auf die Brennplatte kann von Seiten der Töpferei Entschädigung verlangt werden. Beim Brennen entstandene Schäden am Ofen und/oder den Ofenplatten durch falsche Verwendung von Ton, Glasur oder falsche Angaben zur Brenntemperatur wird Schadenersatz gefordert. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin muss haftpflichtversichert sein.

4. Zahlung

Bezahlt werden kann bar, per Überweisung oder per TWINT. Der Betrag ist fällig bei Aushändigung der Rechnung.

AGB Brennservice ab März 2021.pdf